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English

Людмила,
согласно Германскому гражданскому Уложению ФРГ: "Der Unterhaltsanspruch eines nicht berufstätigen Ehegatten während bestehender Ehe erstreckt sich gemäß ╖ 1360a BGB auch auf ein Taschengeld. Als angemessen wird dabei ein Betrag in Höhe von 5 - 7 % des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehepartners angesehen."

17.05.16

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