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Grundsätzlich ist es so, daß bei einer Heirat ein entsprechendes Visum beantragt und erteilt werden muß. Hierzu gibt es bestimmte Kriterien die zu erfüllen sind wie z.B. eine Verpflichtungserklärung. Die ist bei der zuständigen Ausländerbehörde (ABH) abzugeben, wobei die Einkommensverhältnisse des Antragstellers (der die Einreise zur Heirat beantragte) überprüft werden. Sofern die Einkommenshöhe nicht erfüllt wird, kann die ABH das Visumverlangen ablehnen.
Meine Vermutung ist, daß es daran gescheitert ist oder gescheitert wäre und der Partner aus Scham die Rede von "bis zu drei Jahren" erwähnte, für dessen Ursache er letzten Endes selbst verantwortlich ist.
Es wäre empfehlenswert in Dänemark zu heiraten.
Meine Vermutung ist, daß es daran gescheitert ist oder gescheitert wäre und der Partner aus Scham die Rede von "bis zu drei Jahren" erwähnte, für dessen Ursache er letzten Endes selbst verantwortlich ist.
Es wäre empfehlenswert in Dänemark zu heiraten.